Entwicklung Brandschutz in der Hofburg Wien 

Der Brandschutz in der Hofburg Wien entwickelte sich über viele Jahrhunderte und war stets vom allgemeinen technologischen Fortschritt abhängig. Im folgenden Artikel soll diese Entwicklung kurz dargestellt werden. 

Der Brandschutz bis 1753

Bis zur zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert ist die Quellenlage über Feuersbrünste eher spärlich. Erst ab diesen Zeitpunkt wird der Brandschutz durch genau festgelegte Arbeitsteilungen und Protokolle institutionalisiert. Anlass für die Etablierung dieser Maßnahmen ist der Brand vom 18. Juli 1525. Ausgehend von einer Schmiede im Chillierhof (heutiger Amalientrakt) erfasste ein Feuer über 400 Häuser und sprang dabei sogar über die Stadtmauern. Als Konsequenz aus diesem Stadtbrand wurden im folgenden Jahr in ganz Wien der Bau hölzerner Dächer untersagt, sowie die Errichtung einer Wasserleitung durch die Stadt angeordnet. Schließlich wurde auch 1534 eine Feuerordnung erlassen, sowie ein Schöpfbrunnen am Gelände der damaligen Burg ausgehoben. Im Jahr 1551 wurden etliche Kupferwannen und Spritzen für Löschwasser angekauft, ehe im Jahr 1578 eine Instruktion zur Feuersicherheit in der Burg erlassen wurde. In Reaktion auf eine weitere Brandkatastrophe im Jahr 1627 wurden weitere Maßnahmen ergriffen. So stockte man beispielsweise Wachpersonal auf und die Ausstattung zur Brandbekämpfung wurde weiter ergänzt. 

Der Brandschutz ab Maria Theresia

Unter Maria Theresia erfuhr der Feuerwehrdienst in der Burg im Jahr 1753 eine grundlegende Reform. So wurde eine neue Feuerschutzordnung erlassen und ein eigener Burgfeuerwehrdienst, der vom übrigen Aufsichts- und Wachdienst scharf getrennt war, etabliert. 

Werfen Sie einen Blick in die Maria Theresianischen Feuerwehrordnung:

  • Der Burggraf und der Burginspektor werden angewiesen, die verschärften Sicherheitsbestimmungen bezüglich aller feuergefährlichen Arbeiten bekanntzugeben und strikte Befolgung derselben genauestens einzuschärfen. Jeden ihrer Untergebenen bei Nichtbeachtung der einzelnen Vorschriften sofort beim Obersthofmeisteramt zur Anzeige zu bringen, damit solche unverantwortlichen Elemente ihre gerechte Strafe erhalten. (Notfalls Entlassung aus dem Hofdienst)
  • Der Burggraf, der Burginspektor und Zimmerwärter sind voll verantwortlich für die Beleuchtung in der Burg und haben dafür einen verschärften Kontrolldienst einzurichten.
  • Der Burggraf, der Burginspektor und der Rauchfangkehrer sind verantwortlich für die Instandhaltung der Kamine. Die Küchenkamine sind monatlich zweimal, die übrigen Kamine monatlich einmal zu kontrollieren. Bei Feststellung eines größeren Schadens ist sofort das Hofbauamt zu benachrichtigen und die Inanspruchnahme des beschädigten Kamines bis zur seiner Ausbesserung zu verbieten.
  • Die sachgemäße Heizung der Öfen ist bei Tag vom Zimmerwärter, in der Nacht jedoch von den Burgwächtern zu überprüfen. Hierbei soll besonders darauf gesehen werden, dass keine Holzeinlegungen bei den Öfen stattfinden. Angehörige des Heizpersonals, die das Einlegen von Holz weiter durchführen, sind zu verwarnen und im Wiederholungsfall zur Anzeige zu bringen.
  • Der Burggraf, der Burginspektor und die Zimmerwärter haben Sorge zu tragen, dass die unter Dach und in den einzelnen Gängen aufgestellten kupfernen Wannen im Sommer und Winter mit reinen Wasser gefüllt sind. Diese Wasserbehälter sollen stets versperrt sein, um so eine Verunreinigung des Wassers unmöglich machen. Die Schlüssel zu den Wasserbehältern sind dem nächst wohnenden Kammertürhüter zu übergeben, der bei Alarm die seiner Obhut anvertrauten Wannen sogleich zu öffnen hat.
  • Der Burggraf und der Burginspektor haben die Kammertürhüter mit einem ledernen Feuerämper sowie mit einer einfachen und einer doppelten hölzernen Spritze zu versehen. Auch die Burgwächter sind mit einem Feuerämper auszustatten. 
  • Der Burggraf und der Burginspektor haben die Schlüssel zur Requisitenkammer, in welcher alle Löschgeräte aufzubewahren sind, jederzeit bereitzuhalten.
  • Nach der baulichen Instandsetzung des Burgturmes sind der Burggraf und der Burginspektor dafür verantwortlich, dass auf dem Turm zwei nächtliche Posten ihren Dienst versehen. Überhaupt bleibt die Ausstellung der nächtlichen Brandwachen weiterhin Aufgabe des Burggrafen und des Burginspektors.
  • Der Burggraf und der Burginspektor haben allen ihren Untergegebenen unter Androhung der sofortigen Dienstentlassung das Brennen von Branntwein und das Destillieren von Likör zu verbieten.

  • Bei Feueralarm ist es die erste Aufgabe des Burginspektors, mit den gerade im Dienst stehenden Brandwachen so schnell als möglich mit Löschgeräten an die Unglückstelle zu eilen, um wenn möglich das Feuer noch im Keime zu ersticken, oder um die Art des Brandherdes und die geeigneten Bekämpfungsmöglichkeiten desselben festzustellen. Zur gleichen Zeit soll der Burggraf alle übrigen ihm untergebenen Hofdiener zusammengetrommelt und sämtliche Löschgeräte bereitgestellt haben.
  • Sobald sich der Burginspektor ein ungefähres Bild über das Ausmaß und die Gefährlichkeit des Brandes gemacht hat, soll er der Hauptwache auf dem Burgplatz durch einen Kurier die Brandstelle und sonstige wichtige Einzelheiten bekanntgeben und zugleich die Zahl, der ihm nötig scheinenden Verstärkung nennen.
  • Hauptaufgabe des Burggrafen und dem Burginspektor bleibt es dann, die zur Verfügung stehenden Mannschaften und Löschgeräte richtig einzusetzen, die von den Gardetruppen abkommandierten Verstärkungen in die bereits angelaufene Löschaktion einzuschalten, ohne dadurch Verwirrung oder Verzögerung hervorzurufen und bei der Vergrößerung der Gefahr selbst aktiv einzugreifen und beispielgebend zu wirken.
  • Im Zusammenwirken der Schweizergarde haben der Burggraf und der Burginspektor dafür zu sorgen, dass keine Neugierige die Löschaktion stören oder ortsfremdes Gesindel die begreifliche Verwirrung und Aufregung bei einem Brandunglück zur Durchführung ihrer dunklen Pläne ausnützen. Aus Burgwächtern und Mitgliedern der Garde ist daher um den Brandplatz eine Absperrkette zu bilden, um so den planmäßigen Fortgang der Löscharbeiten zu gewährleisten. 
  • Bei weiterer Ausdehnung des Brandes hat der Burggraf oder der Burginspektor auch das Hofbauamt zu verständigen und die Bediensteten dieses Amtes mit ihren Geräten zur Hilfeleistung heranzuziehen.
  • Bei einem Brand in der Stallburg hat der dortige Zimmerwärter sofort den Burggrafen und den Burginspektor zu verständigen und bis zum Eintreffen der Hilfsmannschaften der Burg alles in seiner Macht Stehende zur Eindämmung des Feuers zu unternehmen. Der Portier der Stallburg hat das Haupttor sofort zu schließen, damit die Kostbarkeiten der Galerie unbehelligt in Sicherheit gebracht werden können.
  • Nach erfolgreicher Löschung des Brandes sind der Burggraf und der Burginspektor dafür verantwortlich, dass alle benützten Löschgeräte ob ihres Zustands kontrolliert werden und sodann wieder in die Requisitenkammer zurückkommen.

  • Von allen in der k.k. Burg, Stallburg Bibliothek, im Redouten- oder Opern-Saale, oder in dem nächst gelegenen Comödienhause sich ergeben minderen oder größeren Feuersgefahren, soll der Hauptwache auf dem Burgplatze unverzüglich Nachricht ertheilet, von dem daselbst die Wache habenden Hauptmann aber, es se(i)n bei Tag oder Nachtzeit, eine Anzeigung der erwähnten minderen oder größeren Gefahr, mit Benennung des Ortes, wo eigentlich der Brand ausgebrochen se(i)n, durch einen eilends Abzuschickenden, solches dem Wiener Stadt-Unterkammeramte sogleich erinnert werden.
  • Sollte sich in der Stallburg oder in der k.k. Bibliothek, oder aber im Redouten-Saale, und dem nächst der Burg gelegenen Comödienhause eine Entzündung ereignen, so wird solches von dem, auf dem Burgplatze Wache habenden Hauptmanne dem Stadt-Unterkammeramte auf das eilfertigste berichtet, und bei größerer Gefahr die Trommeln gerühret werden. Worauf imgleichen auf dasselbe, nebst den Kommissarien, Löschzeug und Werkleuten ohne Verschub zur Beihülfe herzueilen hat, welches nicht minder von dem besagten Stadt-Unterkammeramt unnachläßlich und unfehlbar zu beobachten ist, wenn in einem nahe der Burg gegen die Schauflergasse, oder hinterhalb der Reichskanzlein, oder nächst der Stallburg, Reitschule, und Bibliothek gelegenen Hause ein Feuer ausbrechen sollte, wozu dann auch der, auf dem Burgplatze die Wache habende Hauptmann gleichmäßige Befehle bereits übernommen hat, wie erst oben angeführt worden ist, um solches ebenfalls dem Stadt-Unterkammeramte schleunigst zu erinnern, und nach Beschaffenheit der gefährlichen sich zeigenden Umstände durch die Trommelrührung des Tambours es kundmachen zu lassen.
  • Wen allen in der k.k. Burg, Stallburg, Bibliothek, im Redouten- oder Opern-Saale, oder in dem nächst der Burg gelegenen Comödienhause sich ergebenen minderen oder größeren Feuersgefahren, sollen von dem auf dem Burgplatze Wache habenden Hauptmanne 2 Trambours commandirt werden, daß sie, so bald selbe auf dem Michaelaplatze eintreffen, die Trommel rühren, der eine gerade über den Kohlmarkt, nach dem, auf dem Hofplatze gelegenen Stadtzeughause, und sodann weiters durch die anderen vornehmeren Straßen dieses Viertels, der zweite hingegen über den Graben nach der Hauptwache nächst der heiligen Peterskirche sich begebe; wovon wiederum zwei andere in die übrigen entlegenen Hauptgassen der Stadt, mit ebenfalls zu rührender Trommel abzuschicken sind. Diesen Trambours soll haben anbefohlen werden, allen die Fragenden das bei Hofe entstandene Feuer anzudeuten, damit nicht nur alle diejenigen, die vermöge der Wiener Stadt-Feuerordnung zu erscheinen haben, sondern auch die hin und wieder in der Stadt zerstreut wohnenden Hofbedienten dadurch geschwinder und sicherer Wissenschaft davon erlangen und nach Hofe eilen, mithin ein jeder an Ort und Stelle, wohin er angewiesen ist, sich desto geschwinder einfinden könne, weil diese Trommelrührungen eine weit zuverlässigere Wirkung bei Tag und Nacht zur eilfertigen Beispringung veranlasset, als das alleinige Glockenschlagen, welches bei Tag wegen des Fahrens so vieler Wägen und sonstiger Geräusches kaum von den nächst an der Kirche Wohnenden, wo angeschlagen wird, bei Nacht im Schlafe aber nur von gar wenigen, und manchmal nie gehört wird, wenn schon das Feuer völlig überhandgenommen hat, dahingegen durch die gedachte Trommelrührung des Trambours bei Tag Alles zur Aufmerksamkeit, bei der Nacht aber aus dem Schlafe erweckt, und zugleich auch jedem Fragenden die Zuverlässigkeit des Ortes, wo es brennt, sofort kundgemacht, mithin dadurch eine umso geschwindere Hülfeleistung veranlaßt wird.
  • Da der k.k. Ober- und Unter-Fourier nicht nur wegen der in der Burg und anderen k.k. Gebäuden, sondern auch in und vor der Stadt entstehenden Feuersbrünsten bei Hofe unverzüglich zu erscheinen haben, so soll von dem Stadt-Unterkammeramte, als wo man die schleunigste und zuverlässige Nachricht jederzeit davon hat, es ihnen für das mit eigentlicher Benennung des Orts unverweilt kund gethan werden.
  • Die Einfahrten und Zugänge nach der Burg sollen zwar wenn daselbst eine Feuersgefahr sich äußern würde, sogleich mit Militärwachen besetzt werden, um die nicht dahin gehörigen unnützen Leute abzuhalten, es geschieht aber auch die Verfügung, daß, weil die Wiener Garnisonen öfters abgeändert werden, folglich sie die Leute nicht kennen, die Kammer- und Hof-Fouriers als Kommissäre dabei anzustellen sind, welche, wie auch das Militär, die Befehle schon insonderheit dahin erhalten, die verordneten Feuer-Commissarien, nebst jenen von dem Stadt-Unterkammeramte und nöthigen Handwerkern, mit ihren Wasserwagen und Löschzeuge ungehindert auf dem Burgplatze, welcher nächtlicher Weise, wie auch die Einfahrten in die Burg, mittelst der sogenannten Pechpfannen mehr beleuchtet werden wird, ein sich versammeln zu lassen, um nach Erfordernis alsdann, auf Verlangen des Hof-Bauamtes, von den Burgzimmerwärtern durch die nächste Stiege zur Beihülfe und Arbeit angeführt zu werden.
  • Das Burgtor gegen die Vorstadt ist, wenn in der Burg oder in der Nähe derselben, Tags oder Nachtzeit ein Feuer entstünde, solchergestalt zu sperren, daß Niemand als das Militär, dann die k.k. Trabantengarde, welche bei alle Hoffeuergefahren sich eiligst einzufinden befehligt ist, und was von Hof in und außer der Livree ist, mithin auch daselbst seine andere reitende und fahrende, dann nur jene von der Hoflivree und der k.k. General-Baudirector aus- und eingelassen werden, und diese Thor immerhin und auf alle Fälle für die k.k. und ander Herrschaften ungehindert offen zu halten und frei passieren zu lassen.
  • Alles unnütze sich versammelnde Gesindel soll allenfalls mit Gewalt hinweggetrieben werden, dabei soll genugsamer Raum zur Wasserführung, Tragung und anderer Hülfeleistung offen gehalten werden.
  • Die Infanterie und Cavallerie soll wohl eingebunden werden, niemand zum Feuerlöschen mit Schlägen zu nöthigen, sondern, wie selbst die Wiener Stadt-Feuerlöschordnung in sich enthält, die hierzu tauglichen Leute nur freundlich anzusprechen und zu beordern, welches auch von dem Militär bei in und vor der Stadt ausbrechenden Brande umso mehr beobachtet werden soll, als die sonst willigen Leute wegen zu befürchtenden Schlägen, sich zu nähern und hilfreiche Hand zu leisten abgeschreckt werden, mithin sich gänzlich verlaufen, wie mehrmals in dergleichen Fällen wahrgenommen worden ist.
  • Bei den in Hofgebäuden entstehenden Feuersbrünsten sind keine Feuerlöschkosten aufzurechnen; nachdem auch das k.k. Hofbauamt mit seinen Feuerlösch-Requisiten bei jeder Feuersgefahr unentgeltlich erscheint. (Zusatz vom 31.März 1801)

Mit der Ausnahme von kleinen Änderungen und Ergänzungen blieb die Feuerwehrordnung von 1753 bis ins 19. Jahrhundert aktuell. Beispielsweise wurde 1811 eine "Feuersicherheitskommission" in Leben gerufen, deren Aufgabe es war, neue Möglichkeiten für den Feuerschutz der Burg zu konzipieren. Sie empfahl beispielsweise den Bau von Wärmeleitungen, den sogenannten "Fränklinöfen". Aus der Zeit Maria Theresias stammt auch das älteste, noch existierende Fahrzeug der Burgfeuerwehr: eine Zwei-Zylinder Fahrspritze aus dem Jahr 1772. Eine weitere, große Hoffeuerspritze stammt aus dem Jahr 1785 und wurde auch als "berüchtigte" Hoffeuerspritze bezeichnet. Dies lag im Umstand begründet, dass sie, unter lautem Getöse von sechs weißen Pferden gezogen, durch die Stadt preschte. Es war daher kaum verwunderlich, dass Passanten die vorbeifahrende Spritze ehrfürchtig grüßten. Die Hofspritzen der Hofburg sind bei der Berufsfeuerwehr in Verwahrung und wurden akribisch und liebevoll restauriert.

Die Feuerwache war damals im Bereich des "Klosterhofes" - im sogenannten Feuerleutstöckl - angesiedelt. Im Parterre gelegen, bestand sie aus einem "Feuerzimmer" und einem Lager der Feuerwehrrequisiten. Zusätzlich gab es im Hofburgbereich eine Wache mit wechselndem Standort und eine weitere im inneren Bereich der Hofburg. Diese befand sich zwischen 1881 und 1906 im Erdgeschoss des Schweizer Traktes (heute Bereich der Schatzkammer). Einzelne "Wachzimmer" im Hofburgbereich ergänzten die Präsenz.

Der Brandschutz ab 1851

Mit der Etablierung der Burghauptmannschaft 1851 wurde auch der Brandschutz in neue Hände gelegt. Die Burghauptmannschaft hatte damals die Instandhaltung, Überprüfung und Sicherung aller Feuerlöschrequisiten inne. Außerdem wurden erste bauliche Verbesserungen des Brandschutzes wahrgenommen. So wurden beispielsweise ab 1854 neue Brandmauern errichtet oder alte Mauern verbessert. Unter Burghauptmann Ferdinand Kirschner wurde mit dem Oberkommando der Wiener Feuerwehr mehrere Verbesserungsvorschläge für bessere Brandschutz ausgearbeitet, welche ab 1871 sukzessiv umgesetzt wurden:

  • Errichtung eines zweiten Feuerwechsels an der städtischen Kaiser Ferdinand Wasserleitung (Kosten Kommune Wien)
  • Ausmittlung eines Platzes Nähe der Hofburg, wo Füllungen der Wasserwägen an zwei Stellen vorgenommen werden können
  • Ausführung mehrere Brandmauern in der Hofburg
  • Anschaffung mehrerer Hanfschläuche anstatt der alten Lederschläuche
  • Entfernung aller Öfen in der Burg, die zu nahe an Holzwänden stehen
  • Ersetzen der hölzernen Bodenstiegen durch Stiegen aus Stein
  • Einrichtung einer eigenen Filiale der städtischen Feuerwehr im Hofburgtheater und wenn möglich in der Burg selbst

Im Jahr 1898 wurden schließlich die ersten Feuermelde-Automaten im Feuerwachzimmer installiert. Beim Bau des Michaelertraktes wurden außerdem erste Steigleitungen und Brandschutztüren, die heute noch existieren, eingebaut. Außerdem wurden 1904 als Vorsichtsmaßnahme massive Wasserrohre bis unter das Dach gebaut. Ab 1907 wurden die Hydranten mit Wasserschläuchen zur Brandbekämpfung eingesetzt. Der erste Handfeuerlöscher, der Minimax-Apparat, kam zum Einsatz.

Aus dieser Zeit stammen auch die letzten bekannten Wägen der Hoffeuerwehr. Sie wurden 1880 angeschafft und versahen bis zum Ende der Monarchie ihren Dienst. Nach kurzen Ausstellungen im Technischen Museum Wien wurden sie Ende des 20. Jahrhunderts renoviert und wahrscheinlich als Teil des Hofarärs verkauft. Ihr Verbleib ist ungewiss.

Zwischen 1965 und 1969 wurden Brandmelder der "Wiener Schwachstromwerke" in die Neue Burg eingebaut. 1985 wurden neue selbstschließende Brandschutztüren in die Brandmauern des Dachgeschosses Schweizertrakt, mit zugehöriger Dienstanweisung für die Mannschaft der Feuerwache, eingebaut.

Im Jahr 1986 wurde eine bestehende Feuermelde- und Wächterkontrollanlage der Firma Siemens im Dachbodenbereich durch eine modernere Brandmeldeanlage ersetzt. Diese wurde auch an das TUS-System der Feuerwehr der Stadt Wien angeschlossen. Mit der Übersiedelung der Feuerwache 1999 übersiedelte auch die Brandmeldezentrale in den neuen Standort im Inneren Burghof. Die Anlage versah bis zum Jahr 2018 ihren Dienst und wurde durch die Trakt-eigenen Brandmeldezentralen mit Rauchmeldern ersetzt.

Text und Inhalt: Michael Sack

Mehr dazu finden Sie unter "Betriebsfeuerwehr Hofburg Wien"