Aktuelles

Hier finden Sie Tagesaktuelle Informationen aus dem Bundesbad Alte Donau.

 

Aktuelle Themen aus dem Bundesbad Alte Donau

Informationen über die Badewasserqualität
Für alle Badestellen in Wien werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse sowie Angaben über die Badewasserqualität online veröffentlicht. An den Badestellen der Alten und Neuen Donau informieren vor Ort aufgestellte Tafeln über das Gewässer und die Badewasserqualität.

Badewasserqualität und Hitzewellen

Trotz der intensiven Nutzung gab es in den letzten Jahren keinerlei Auswirkungen von Hitzeperioden auf die Wasserqualität der in Wien untersuchten Badegewässer. Ein besonderes Phänomen aufgrund hoher Wassertemperaturen ist das Auftreten von Süßwasserquallen und Zerkarien.

Zerkarien
Bei hohen Wassertemperaturen kann es zum Auftreten von Zerkarien - Gabelschwanzlarven der Art Trichobilharzia szidati - kommen. Es handelt sich hierbei um einen mikroskopisch kleinen, harmlosen Saugwurm, der im Laufe seines Entwicklungszyklus in Enten und Wasserschnecken parasitiert. Das Phänomen wird weltweit in Süßwasserbereichen gemäßigter und warmer Klimazonen beobachtet.

Während eines bestimmten Entwicklungsstadiums kann der Mensch irrtümlich befallen werden. In der Haut des Menschen gehen die Larven nach kurzer Zeit zugrunde, verursachen jedoch eine mit Juckreiz verbundene Hautreaktion, die sogenannte Badedermatitis. Es bilden sich gelsenstichähnliche Hautreaktionen, die im Verlauf von 1 bis 2 Wochen ohne Folgen abheilen. Diese sind zwar lästig, aber eine Gesundheitsgefährdung des Menschen besteht dadurch nicht.

Das vermehrte Auftreten von Zerkarien in einem Gewässer ist naturgemäß dann zu erwarten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Vorkommen von Enten, Wasserpflanzen und Wasserschnecken bei einer Wassertemperatur von mehr als 22 Grad Celsius.

Als vorbeugende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Nicht lange im seichten, besonders warmen Wasser aufhalten - stattdessen Badestege benutzen
  • Unmittelbar nach dem Baden kräftig abfrottieren
  • Nasses Badegewand sofort wechseln

Quelle und weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/forschung/laboratorien/umweltmedizin/wasserhygiene/badewasserqualitaet/informationen.html

Momentan finden keine Veranstaltungen im Bundesbad Alte Donau statt.

Badordnung für das Bundesbad Alte Donau
General Bathing Rules English (PDF, 90 KB) (PDF, 90 KB) 
(barrier free)

  1. Die Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bundesbad Alte Donau. Die Rechte und Pflichten der Badegäste sind aus dieser Badeordnung und den jeweils kundgemachten Anordnungen und Anschlägen (Preise, Öffnungszeiten etc.) ersichtlich.
  2. Der Eintritt in das Bundesbad Alte Donau ist nur mit einer gültigen Badekarte gestattet. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch (ausgenommen Saison- und Monatskarten) und verliert bei Verlassen des Bades die Gültigkeit. Diese ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren, Kontrollorganen über Verlangen vorzuweisen und beim Ausgang unaufgefordert ggf. mit dem Schlüssel der Umkleidegelegenheit abzugeben. Bei Überschreitung der Benützungsdauer ist der laut Tarif festgelegte Betrag nachzuzahlen. Personen ohne gültige Badekarte haben den dreifachen Preis einer Kästchen-Tageskarte zu bezahlen. Bei Verlust des Schlüssels ist voller Ersatz zu leisten (dzt. €30,-). Für abhanden gekommene oder nicht ausgenützte Karten wird kein Ersatz geleistet. Kindern unter sieben Jahren ist der Eintritt unentgeltlich und nur in Begleitung aufsichtsberechtigter und aufsichtsfähiger Erwachsener gestattet. Mit dem Erwerb der Badekarte erkennt der Badegast die Bestimmungen dieser Badeordnung an.
  3. Eltern haften für Ihre Kinder. Bei Gruppenbesuch hat bei Schülern die Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und die volle Verantwortung zu tragen (Anwesenheitspflicht). Dies gilt auch für die Eltern bzw. andere aufsichtspflichtige und -berechtigte Personen, mit denen Kinder das Bundesbad besuchen.
  4. Für die Umkleidegelegenheit und für deren ordnungsgemäßen Verschluss muss der Badegast selbst sorgen. Es wird für eingebrachte und zurückgelassene Gegenstände keine Haftung übernommen. Für Wertgegenstände übernimmt die Republik Österreich ausschließlich dann die Haftung, wenn diese an der Badekassa oder der Badeleitung zur Aufbewahrung übergeben werden. Andere Stellen sind nicht berechtigt Geld, Wertsachen oder sonstige Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.
  5.  Aus hygienischen Gründen sind die Badegäste verpflichtet, in der gesamten Badeanlage auf größte Reinlichkeit zu achten. Die Verwendung von Seife, Duschgel, Shampoos und ähnliches sind nur in den Dusch- und Waschräumen und bei den Fußwaschplätzen zulässig. Jede Verunreinigung und widmungsfremde Verwendung der Badeeinrichtungen ist verboten. Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Glasgebinden oder zerbrechlichen Gegenständen (ausgenommen: Brillen und Mobiltelefone) in der gesamten Badanlage untersagt. Abfälle (Kunststoffflaschen, Dosen, Papier etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. Die Badegäste haben jeden, durch sie verursachten Schaden und die Entfernung von Verunreinigung zu ersetzen. Ersatzbeträge sind sofort an der Badekasse gegen schriftliche Bestätigung einzuzahlen (Reinigungskosten im Normalfall derzeit € 30,00).
  6. Alle Badegäste sind verpflichtet, in Kleidung und Benehmen den Anforderungen der Sittlichkeit und des Anstandes zu entsprechen. Alle Badegäste haben sich so zu verhalten, dass andere Badegäste weder gestört, belästigt, noch gefährdet werden. Alle Badegäste haben sich gegenüber anderen Besucherinnen und Besuchern sowie dem Personal des Bundesbades rücksichtsvoll und diszipliniert zu verhalten. Demzufolge ist unter anderem zu unterlassen: Lärmen (besonders mittels Musik- und Sprechgeräten); Wegwerfen bzw. Liegenlassen von Gegenständen, die Unfälle verursachen können; Mitbringen von feuergefährlichen Stoffen; Mitbringen von Chemikalien.
  7. Das Rauchen und das Verdampfen von Tabak und Flüssigkeiten (E-Zigarette, Wasserpfeife etc.) ist in Umkleide- und Baderäumen sowie in rauchfreien Zonen verboten. Ferner ist das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ausdrücklich verboten. Weiters ist das Aufstellen, wie auch das Montieren von Hängematten, div. Schaukeln und Slacklines an Bäumen verboten.
  8. Die Benutzung des Bades, seiner Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Republik Österreich haftet nur für solche Schäden, die ihr Personal dem Badegast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat. Für Verletzungen, Unfälle, gesundheitliche Schädigungen oder Schäden, die sich Badegäste durch eigenes oder fremdes Verschulden, durch Nichtbefolgen der Badeordnung, durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, kundgemachter Vorschriften (Verbotstafeln) oder durch höhere Gewalt (Windbruch, Gewitter, Überschwemmungen) bzw. dritte Personen (Raufhandel, Einbruch, physische Gewalt) verursacht werden, haftet die Republik Österreich in keiner Weise. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Bei Zwischenfällen im Bad (Unfall, Streitigkeiten, Diebstähle etc.) ist sofort die Badeaufsicht zu verständigen. Kommt es zu einem Unfall leiten die Bediensteten des Bundesbades (Badeleitung/ Wasseraufsicht) im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. Grundsätzlich ist jede/jeder Badegast ebenfalls zur Ersten Hilfe verpflichtet.
  9. Personen mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten sowie Personen, deren Besuch des Bades bedenklich erscheint (durch übermäßigen Alkohol- und/oder Drogenkonsum, wegen verwahrloster Kleidung etc.) oder Personen, welche Tiere mit sich führen, haben keinen Zutritt.
  10. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht erlaubt. Diese können im Fahrradabstellplatz am Eingang abgestellt werden. Die Benutzung des Fahrradabstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Badeanstalt ist weder gehalten, den Fahrradabstellplatz zu bewachen noch ihre Flächen und sonstige Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden und Diebstahl zu bewahren. Die Mitnahme auf die Wiesenflächen und das Fahren mit Rollschuhen, Inline-Skates, Scooter, Laufräder o.ä. ist im gesamten Badeareal untersagt. Diese müssen beim Betreten des Bades abgenommen und in einem Kästchen bzw. in einer Kabine verwahrt werden.
  11. Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber zuvorkommend zu verhalten. Im allgemeinen Interesse achtet das Personal jedoch mit Nachdruck auf die Einhaltung gegebener Anordnungen und die Badeordnung. Wird ein ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können, wenn nötig, vom Badpersonal des Bades verwiesen und künftig vom Besuch des Freibades ausgeschlossen werden. Der Eintrittspreis (auch Saisonkarten) wird nicht rückerstattet. Der Badeschluss ist unbedingt einzuhalten.
  12. Den Badegästen stehen selbstständige Gewerbetreibende zur Verfügung. Jede Art von gewerblicher Tätigkeit und jede Werbung im Bereich des Bundesbades bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Burghauptmannschaft Österreich.
  13. Die durch Anschlag ersichtlich gemachten Besuchszeiten gelten ohne Rechtsanspruch nur bei Schönwetter. Bei Schlechtwetter bleibt das Bad geschlossen bzw. wird es früher geschlossen. Aus besonderen Anlässen kann die Nutzung des Bades räumlich und zeitlich beschränkt werden. Eine anteilige Refundierung von Kartenpreisen erfolgt in diesen Fällen nicht.
  14. Sämtliche Einrichtungen (Sessel, Liegebretter, Turn- und Spielgeräte etc.) stehen zur allgemeinen Benützung zur Verfügung. Das Vorreservieren von Badeeinrichtungen (Sessel, Liegen etc.) durch Badetücher o.ä. ist untersagt. Das Verweilen vor Ein- und Ausgängen, auf Verkehrswegen und Stegen ist nicht gestattet.
  15. Beim Baden dürfen sich Nichtschwimmer nur im Nichtschwimmerteil, Schwimmer nur innerhalb der abgegrenzten Wasserfläche des Bades aufhalten. Das Überwinden bzw. Nichteinhalten dieser abgegrenzten Zone ist nicht erlaubt. Das Befahren dieser abgegrenzten Wasserfläche ist ausschließlich mit Rettungsbooten gestattet. Die Verwendung von SUPs, Kanus, Schlauchbooten, große Schwimmreifen, Schwimminseln etc. ist untersagt. Zur Verminderung der Unfallgefahr ist unter anderem untersagt: Springen vom Steg und Laufen auf dem Steg. Das Ballspielen ist ausschließlich auf dem hierfür bestimmten Platz unter Rücksichtnahme auf andere Badegäste gestattet.
  16. Im Falle eines aufziehenden Gewitters haben die Badegäste das Gewässer umgehend zu verlassen. Das Verweilen unter Bäumen ist während eines Gewitters untersagt.
  17. Das Füttern von Wildtieren (Schwänen, Enten, Gänsen etc.) ist ausnahmslos verboten.
  18. Die Erlassung von Änderungen oder Ergänzungen dieser Badeordnung behält sich die Burghauptmannschaft Österreich vor.

REPUBLIK ÖSTERREICH
BURGHAUPTMANNSCHAFT ÖSTERREICH
Hofburg, Schweizerhof, 1010 Wien

Auszug aus Prüfbericht der MA 39 der Stadt Wien:

Analyseparameter Ergebnis/Results Grenzwert/Threshold
Entnahmedatum/Date of test sample 13.05.2024  
Badeeignung/Suitability for swimming ja/yes  
Escherichia coli MPN/100 ml <1,00 maximal 1000
Enterococcen KBE/100 ml *2 maximal 400
Sichttiefe/Visible depth m >2,00  

Gesamter Überwachungsbericht mit Prüfbericht (vom 13. - 16. Mai 2024) (PDF, 520 KB) - Bericht ist nicht barrierefrei 

Lesen Sie mehr zu Magistratsabteilung - MA 39 zu Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle