Interessentensuche für die Anmietung von Flächen des Maria-Theresien-Platzes
für den Zeitraum von 16.11.2026 bis 01.01.2027
in 1010 Wien
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Mietgegenstand
Die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, dieser vertreten durch die Burghauptmannschaft Österreich, sucht Interessent*innen für die Anmietung einer Fläche auf dem Areal des Maria-Theresien-Platzes in 1010 Wien für den Zeitraum von 16.11.2026 bis 01.01.2027. Vermietetet werden ausschließlich die Asphaltflächen am Maria-Theresien-Platz, 1010 Wien.
Der zur Vermietung vorgesehene Bereich ist in der Anlage A gekennzeichnet.
Bei der beabsichtigten Nutzung der Fläche hat die*der Interessent*in folgende Auflagen zu beachten:
- Der*Die Bewerber*in ist angehalten, sein*ihr Konzept der Nutzung so umzusetzen, dass dem Ansehen der Burghauptmannschaft Österreich, sowie dem Ansehen des Platzes nicht geschadet wird. Weiters ist der*die Bewerber*in verpflichtet, mit den vorhandenen Liegenschaftsgegebenheiten auszukommen und sich an diese anzupassen. Bauliche Veränderungen an der Liegenschaft sind strengstens untersagt.
- Der*Die Bewerber*in hat alle behördlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung seines*ihres geplanten Konzepts der gegenständlichen Flächenmiete zu erfüllen.
Die Mindestfixmiete für die in Punkt 1. beschriebenen Flächen beträgt EUR 12.207,57 (2.731 m2 bei einem Quadratmeterpreis von EUR 4,47) pro Woche. Im Falle einer (in der Bewerbung offenzulegenden) gewerblichen Nutzung der Fläche wird eine Umsatzbeteiligung in der Höhe von 5% des Gesamtnettoumsatzes zusätzlich zur Fixmiete verrechnet.
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Auswahlverfahren
Phase 1:
Bewerber, die Interesse an der Anmietung haben, werden ersucht, sich bis längstens 06.03.2026, 12 Uhr (einlangend bei der Burghauptmannschaft Österreich) mit folgenden Informationen zu bewerben:
- Konzept der geplanten Nutzung der gegenständlichen Fläche;
- Bestätigung, den Mindestmietzins bezahlen zu können.
Die Interessenbekundungen sind schriftlich an die:
Burghauptmannschaft Österreich
Abteilung Haus- und Liegenschaftsverwaltung Wien
Hofburg, Schweizerhof
1010 Wien
in einem verschlossenen Kuvert unter dem Betreff „Interesse Flächenmiete Maria-Theresien-Platz 2026/27“ zu übermitteln. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der*die Interessent*in.
Die Bindungsfrist der Interessent:innen beträgt vier Wochen ab Ende der Bewerbungsfrist.
Etwaige fehlende Unterlagen können unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Interessent*innen, deren beabsichtigte Nutzung den Auflagen auch nach allfälliger Verbesserung nicht entspricht und/oder die die finanziellen Mittel für den Mindestmietzins nicht glaubhaftmachen können, werden nicht zur Phase 2 zugelassen.
Phase 2:
Die zugelassenen Interessent*innen erhalten einen Mietvertragsentwurf und können binnen einer noch festzulegenden Frist (mit welcher auch die Bindungsfrist für die folgenden Angebote bekanntgegeben wird) schriftlich ein Angebot über die Höhe der Fixmiete legen. Liegen danach gleichlautende Angebote vor oder beträgt die Differenz zwischen dem Meistbot und den nachfolgenden Angeboten weniger als EUR 5.000,00 werden der vorläufige Meistbieter und die nachfolgenden Anbieter schriftlich zu einer Nachbesserung des Anbots eingeladen. Die entsprechende Nachbesserung erfolgt in gleicher Form wie die Abgabe der Interessenbekundungen.
Der Mietvertragsabschluss erfolgt mit der*dem Interessent*in, der die Auflagen nachweislich erfüllt und das höchste Fixmietanbot stellt. Die Fixmiete ist vor Unterfertigung des befristeten Mietvertrages durch den Bund fällig und wird die Zahlung per Vertrag quittiert. Vor Unterfertigung durch den Bund kommt ein Vertrag nicht zustande.
Aus der Angebotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages.
Der Bund behält sich den Abbruch der Interessentensuche und den Nichtabschluss eines Mietvertrages ausdrücklich vor.
Der Bund übernimmt keine den Interessent*innen entstandenen Kosten für die Teilnahme an dieser Interessentensuche, auch nicht bei ergebnisloser Einstellung.
Änderungen des oben beschriebenen Prozederes werden ausschließlich unter Beachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgenommen.
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Besichtigung
Eine Besichtigung des Mietgegenstands ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte an: lmw@burghauptmannschaft.at
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Beilagen
Anlage A (Pläne Maria-Theresien-Platz, 1010 Wien) (PDF, 1 MB)