Kampfhandlungen bedrohen das kulturelle Erbe Die Zerstörung von Kulturgut ist ein unwiederbringlicher Verlust

Wien (BHÖ) Immer mehr Berichte über fortschreitende Zerstörungen in der Ukraine erreichen Österreich. Die anhaltenden Kampfhandlungen und das militärische Vorgehen in urbanen Räumen führt, neben der humanitären Krise, zu einer zunehmenden Bedrohung von Kulturgütern und dem baukulturellen Erbe.

Kulturgüter sind ein Spiegelbild der historischen, künstlerischen und kulturellen Entwicklung, identitätsstiftende Grundlage und darüber hinaus Teil des kulturellen und kollektiven Gedächtnisses, deren Zerstörung einen unwiederbringlichen Verlust, nicht nur für die Ukraine, sondern für Europa bedeutet. Im Schatten der humanitären Folgen der militärischen Auseinandersetzung, bedarf es auch der Notwendigkeit, das gemeinsame kulturelle Erbe auch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Getätigte Investitionen in die Bewirtschaftung, Erhaltung und bauliche Instandhaltung von Kulturgütern generieren in Friedenszeiten langfristig positive volkswirtschaftliche Effekte und können zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage beitragen. In der Ukraine gibt es zahlreiche kirchliche und profane Bauwerke, Denkmäler, historische Gebäude und unzählige bewegliche Kulturgüter sowie sieben UNESCO Welterbestätten.

Die Erhaltung des kulturellen Erbes, zu dem sowohl bewegliche wie auch unbewegliche Güter zählen, ist für alle Völker der Welt von größter Bedeutung, weshalb es internationalen Schutz bedarf. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten soll als völkerrechtlicher Vertrag die Sicherung und die Respektierung von Kulturgut sicherstellen.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine haben sich eine Reihe internationaler Institutionen, wie Europa Nostra, das International Council of Museums (ICOM), das International Council of Monuments and Sites (ICOMOS), das International Council on Archives (ICA), Blue Shield International und zahlreiche UNESCO Kommissionen zu Wort gemeldet, die sich dem Erhalt und der Bewahrung kulturellen Erbes widmen. An die Einhaltung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 wurde dabei appelliert. 

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